Liebes Grundgesetz …

… mit Ablauf des heutigen Tages wirst Du 60 Jahre alt. Du kannst stolz sein auf dieses Alter, denn selbst Deine Väter hatten 1949 nicht gedacht, dass Du uns solange erhalten bleibst. Du warst eine Übergangslösung, auf dem Papier bist Du das heute noch, was Dein Ansehen aber in keinster Weise schmälert. Für andere Staaten bist Du häufig Vorbild.

Heute wirst Du also 60 Jahre alt und dieses Alter merkt man Dir wirklich nicht an. Du hast Dich wenig verändert, das brauchtest Du auch nicht, denn Du hast Dich bewährt. Deine Grundsätze und Werte gelten heute wie damals und bilden seit 60 Jahren das Fundament für unsere Gesellschaft und Demokratie.  Deinen Vätern, Ihnen gebührt ein ganz besonderes Lob, denn sie haben den Auftrag, den sie damals vom großen Onkel aus Amerika bekamen, Dich zu erschaffen, hervorragend erledigt.

Und dennoch mache ich mir Sorgen. Gefahr droht Dir nicht von außen, nicht von Schurkenstaaten oder Terrorristen. Die Söhne und Enkel Deiner Väter sind es, die immer mal wieder die durch Dich gesicherten Grundrechte einschränken wollen. Freilich tun sie es Dir nicht direkt an, sie versuchen es durch Gesetze, Verordnungen oder Privatverträge. Besonders abgesehen haben sie es auf Deine Artikel 1, 5, 10 und 13.

Schutz bekommst Du von einigen “Rittern in roten Roben” aus Karlsruhe, die immer wieder Angriffe auf Deine fundamentalen Elemente erfolgreich abwehren. Doch auch innerhalb Deines Volkes hast Du großen Rückhalt. Die Notwendigkeit Deines Schutzes nach Artikel 20 wirst Du hoffentlich nie brauchen.

Was sagt man also jemandem anläßlich seines 60. Geburtstages? Ich versuche es mal ganz ehrlich mit:

Herzlichen Glückwunsch! Und bleib so, wie Du bist!

-Sascha

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